Basic Training Organisation (BTO): Ein Schritt zurück in die richtige Richtung

Vor ein paar Jahren war es noch verhältnismäßig einfach eine Flugschule zu betreiben, das hat sich jedoch spätestens mit der Einführung von EASA grundlegend geändert.
Auch an kleinere Flugschulen oder Vereinsflugschulen mit wenigen Flugschülern und Fluglehrern wurden die gleichen Maßstäbe angelegt wie an kommerzielle Ausbildungsbetriebe mit mehreren hundert Flugschülern und duzenden Lehrern.

Glücklicherweise gibt es jetzt Bestrebungen diesen meist recht kostenintensiven Schritt wieder rückgängig zu machen.
Mit der NPA 2015-20 liegt jetzt ein Entwurf zur Kommentierung vor, der die Gründung und den Betrieb von kleinen Flugschulen wieder auf Registered Facility Niveau (RF) zurückführt.
Das ist grundsätzlich zu begrüßen, aber wie viele Flugschulen mussten in den vergangenen Jahren schließen weil sie den kostenintensiven Schritt Richtung ATO nicht unternommen haben?

Interessant ist bereits die Tatsache was unternommen werden muss, wenn man eine BTO gründen will, im Original heißt es:

a simple acknowledgement of receipt may be considered as the BTO approval certificate.

Wenn man also seinen Antrag auf eigene BTO mit Einschreiben Rückschein an die Registrierungsbehörde schickt und der Rückschein betätigt ist, kann man mit der Ausbildung von neuen Piloten beginnen solange man folgende Dinge vorweisen kann:

  • eine verantwortliche Person
  • bewährte Trainings-Programme
  • Erklärung über die Anwendung einer „safety policy“ in der BTO

Es muss kein Betriebs- oder Ausbildungshandbuch vorliegen, aber der Ausbildungsfortschritt der Schüler muss selbstverständlich dokumentiert sein und es wird ausdrücklich im NPA darauf hingewiesen, dass alle Funktionen innerhalb einer BTO von einer Person wahrgenommen werden können.

Auch die Liste der Lizenzen und Berechtigungen die an einer BTO ausgebildet werden dürfen ist recht umfangreich:

  • LAPL
  • PPL (Flugzeuge und Hubschrauber)
  • SPL/BPL
  • SEP/TMG für Land- und Wasserflugzeuge
  • Kunstflug
  • Banner- und Flugzeugschlepp
  • Nachtflug
  • Bergflugberechtigung
  • Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeuge
  • Lehrberechtigung Segelflug/Ballon
  • Prüferberechtigungen Segelflug/Ballon
  • Auffrischungsschulung abgelaufener Berechtigungen

Ich kann nur hoffen, dass dieser Gesetzentwurf abgesegnet wird, denn nach vielen Jahren ständig steigender Regulierungswut seitens der Behörden wäre es der allgemeinen Luftfahrt sicherlich zuträglich, wenn der Einstig etwas einfacher und vor allem günstiger gemacht werden würde.

Was unsere deutschen Behörden, die ja gerne jedes Stück Papier sieben mal abstempeln würden um es dann gnädiger weise von Gottes Gnaden zu akzeptieren, zu dem sehr einfachen  BTO-Gründungsprozedere noch zu sagen haben, bleibt abzuwarten.

Wobei grade das LBA doch glücklich über eine Vereinfachung sein sollte, schließlich haben die grade so viel zu tun und sich scheinbar so unterbesetzt, dass das LBA  nicht mehr in der Lage ist eine Liste der ATO’S vorzulegen.
Und die Wartezeiten zur Genehmigung einer neuen ATO werden auch nicht mehr in Monaten sondern eher in Jahren bemessen.

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